Sie haben vor kurzem neue Geschäftsräume erworben? Dann kommt die lästige Frage nach den Normen für die Büroeinrichtung, die vielen Arbeitgebern Kopfzerbrechen bereiten kann. Je nach Art der Tätigkeit des Unternehmens und der Anzahl der Beschäftigten können die Vorschriften unterschiedlich sein. Diese sind jedoch wichtig, da sie zwei Ziele erfüllen: zum einen die Sicherheit der Personen, die sich in den Räumlichkeiten befinden, zu gewährleisten und zum anderen das Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu fördern. Wie groß muss also ein Arbeitsbereich sein? Welche Ausrüstung muss in einem ERT vorhanden sein? Wir zeigen Ihnen, welche Normen Sie kennen sollten, damit Sie mit der Einrichtung beginnen können.
Größe von Arbeitsräumen: Welche Mindestflächen müssen eingehalten werden?
Es gibt keine Mindestfläche für die Einrichtung eines Büros, da dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Wenn Sie hingegen darauf bedacht sind, Ihren Mitarbeitern eine gesunde und komfortable Arbeitsumgebung zu bieten, können Sie sich an der AFNOR-Norm NF X 35-102 orientieren, die folgende Empfehlungen festlegt:
- für Einzelbüros (in einem geschlossenen Raum) beträgt die Mindestfläche pro Person 10m2;
- wenn es sich um ein Büro handelt, das von mehreren Mitarbeitern geteilt wird, beträgt die Größe des Arbeitsbereichs 11m2 ;
- im Falle von Großraumbüros oder Coworking Spaces, die oft lärmgefährdet sind, sollten Sie dann 15m2 pro Person einplanen.
Es ist auch üblich,Büros nicht in länglichen Räumeneinzurichten , da diese als unbequem und wenig konzentrationsfördernd angesehen werden. Sie sollten daher eher rechteckige oder quadratische Räume bevorzugen, die sich auch leichter an Ihre Bedürfnisse anpassen lassen. Die Norm NF X 35-102 empfiehlt dieEinrichtung von Arbeitsplätzen in Räumen, die weniger als doppelt so lang wie breit sind (bei einer Fläche von weniger als 25 m2) bzw. dreimal so breit wie breit (bei größeren Räumen). Für Flure sieht die Norm eine Mindestbreite von 80 cm für eine Person und 150 cm für zwei Personen vor.
Es gibt auch Normen für die Größe von Arbeitsflächen, die vom Institut National de Recherche et de Sécurité (INRS) festgelegt wurden. Um eine gute Ergonomie zu gewährleisten, sollte für jeden Mitarbeiter idealerweise ein Schreibtisch mit einer Länge von 120 cm, einer Breite von 80 cm und einer Höhe von 72 cm vorgesehen werden.
Schließlich wurden auch Standards für die Gestaltung von Räumen festgelegt, diefür Menschen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich sind. Wenn Ihr Unternehmen zwischen 20 und 200 Mitarbeiter hat, müssen Sie eine Ebene so gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen leicht zugänglich ist. Wenn Ihr Unternehmen mehr als 200 Mitarbeiter beschäftigt, müssen alle Ebenen zugänglich sein.
Sicherheits- und Brandschutzstandards für die Einrichtung von Büros
Im Gegensatz zum vorherigen Punkt ist das Gesetz in Bezug auf die Sicherheitsvorschriften im Brandfall recht präzise und sieht durchaus Standards für die Einrichtung von Büros und ERTs (Établissement Receive des Travailleurs) vor. Gemäß Artikel R. 4211-2 des Arbeitsgesetzes müssen Ihre Räumlichkeiten folgende Elemente aufweisen:
- einen Evakuierungsplan für das Gebäude sowie einen Sammelpunkt. Um sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter mit den Evakuierungsverfahren vertraut sind, sollten Sie regelmäßig Übungen durchführen.
- Ein Feuerlöscher auf jeder Etage.
- Ein Notausgang für 20 Personen, der gut sichtbar und frei von Hindernissen ist. Dieser muss mindestens 90 cm breit sein.
- Ein mechanisches oder natürliches Entrauchungssystem für jeden Raum mit einer Fläche von 300m2 oder mehr und jeden blinden Raum mit einer Fläche von mehr als 120m2.
- Ein funktionierendes Alarmsystem. Vergessen Sie auch nicht, die verschiedenen Sicherheitshinweise hervorzuheben.
Alle diese Einrichtungen, die die Sicherheit von Personen in ERTs gewährleisten sollen, müssen alle sechs Monate überprüft werden. Schließlich, auch wenn es selbstverständlich erscheinen mag, legt das Gesetz fest, dass die Verkehrsflure frei bleiben müssen und nicht zur Lagerung von Möbeln benutzt worden sein dürfen.
Die Bedeutung der Beleuchtung in Büroräumen
Wenn Sie in geschlossenen Räumen arbeiten, haben Sie wahrscheinlich schon festgestellt, wie sehr die Helligkeit unsere Stimmung und unsere Motivation, bestimmte Handlungen zu unternehmen, beeinflusst. Es wurde sogar erkannt, dass die Qualität der Beleuchtung eine wichtige Rolle für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz und auch für die Sicherheit der Arbeitnehmer spielt. Wenn Sie sich also mit den Standards für Büroeinrichtungen beschäftigen, sollten Sie auch auf dieInstallation der Leuchten achten.
Artikel R. 4223-3 des Arbeitsgesetzbuchs besagt, dass "Arbeitsräume so weit wie möglich über ausreichendes Tageslicht verfügen müssen". Mit anderen Worten: Tageslicht sollte so weit wie möglich bevorzugt werden und künstliche Beleuchtung sollte nur ergänzend eingesetzt werden. Um herauszufinden, was in Bezug auf "ausreichende Helligkeit" erwartet wird, wird die Maßeinheit "Lux" als Referenz für die Definition der Beleuchtungsstärke verwendet. Die vorgeschriebene Mindest-Luxzahl unterscheidet sich jedoch je nach Raum und dessen Nutzung. Daher wird sie festgelegt auf
- 120 Lux für Arbeitsbereiche, Sanitäranlagen und Umkleideräume ;
- 40 Lux für Flure ;
- 60 Lux in Treppenhäusern und Lagerräumen.
Da 120 Lux als das absolute Minimum angesehen werden, um angemessen arbeiten zu können, ergänzt die Norm NF 35-103 das Gesetz, indem sie je nach Art der Aufgabe genauere Referenzen angibt. Bei einer Person, die beispielsweise am Computer arbeitet, Daten verarbeitet oder Berichte schreibt, werden 500 Lux empfohlen. Bei sogenannten komplexen Aufgaben, wie z. B. der Arbeit in einem Labor, liegt die Norm bei 800 Lux.
Schließlich legt Artikel R. 4227-14 des Arbeitsgesetzbuchs fest, dass eine Sicherheitsbeleuchtung bei Ausfall des Hauptsystems die Funktion übernehmen muss, damit die Beschäftigten das Gebäude verlassen können.
Die Bereitstellung und Lage von Sanitäranlagen
Sie fragen sich, ob es Normen für die Einrichtung von Büros zum Thema Sanitäranlagen gibt? Die Antwort lautet: Ja. Diese sind in Artikel R. 232-2-1 festgelegt, der besagt, dass jedes Unternehmen verpflichtet ist, "den Arbeitnehmern die Mittel zur Verfügung zu stellen, um ihre individuelle Sauberkeit zu gewährleisten".
Außerdem führt diese Norm dazu, dass geschlechtsneutraleToiletten eingerichtet werden müssen. Auch ihre Lage ist wichtig, da die Toiletten nicht direkt an die Arbeitsbereiche angrenzen dürfen. In Bezug auf die Ausstattung muss jede Sanitäranlage Folgendes beinhalten
- ein Waschbecken für 10 Personen im Unternehmen ;
- funktionierende Toilettenspülungen ;
- Toilettenpapier ;
- ein inneres Schließsystem ;
- und ein System, das bei Problemen von außen geöffnet werden kann.
Herrentoiletten müssen aus mindestens einem Urinal und einem geschlossenen Kabinett pro 20 Männer bestehen. Bei den Damentoiletten müssen mindestens zwei geschlossene Kabinette für 20 Frauen vorhanden sein, und es muss ein Behälter für Monatsbinden vorhanden sein.
Der Bereich, der der Verpflegung der Mitarbeiter gewidmet ist
Es gibt auch Normen für die Einrichtung von Büros, die sich mit der Frage der Speiseräume befassen. Die Verpflichtung, einen Raum für die Einnahme von Mahlzeiten einzurichten, gilt jedoch nur für Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitern. Nach dem Gesetz muss dieser Raum ihnen ermöglichen, unter ausreichenden Hygiene- und Sicherheitsbedingungen zu essen, und muss die folgenden Einrichtungen umfassen:
- Tische und Stühle ;
- ein Gerät zum Aufwärmen von Mahlzeiten, z. B. eine Mikrowelle ;
- einen Kühlschrank zur Aufbewahrung von Lebensmitteln
Auch wenn diese Normen theoretisch nicht für Unternehmen mit weniger als 25 Beschäftigten gelten, liegt es dennoch in der Verantwortung des Arbeitgebers, einen kleinen Bereich vorzusehen, in dem die Mitarbeiter vor Ort essen können.
Sie kennen nun die wichtigsten Normen für die Einrichtung von Büros sowie die vorgeschriebene Ausstattung, um die Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die oben aufgeführten Punkte gehören zu den wichtigsten, sind aber nicht erschöpfend. Darüber hinaus gibt es noch weitere Standards, die eingehalten werden müssen, wie z. B. Vorschriften zur Luftqualität oder die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen. Um nichts zu vergessen, ist es ratsam, sich bei der Einrichtung Ihres Büros von Fachleuten begleiten zu lassen. So können Sie sicher sein, dass Sie über Räumlichkeiten verfügen, die alle geltenden Normen erfüllen.